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Der Reach-CLP Helpdesk bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) wurde 2013 um das Thema Biozide erweitert.
Denn 2013 löste die Verordnung Nr. 528/2012 der EU die bislang gültige Biozid-Richtlinie ab.
Der erweiterte Helpdesk unterstützt unter dem Namen Reach-CLP-Biozid Helpdesk vor allem kleine und mittlere Unternehmen, die Fragen zu Industriechemikalien oder zu Bioziden stellen wollen.
Der Reach-CLP-Biozid Helpdesk ist eine gemeinsame nationale Auskunftsstelle zur Reach-, CLP- und zur neuen Biozid-Verordnung. Alle drei EU-weit geltenden Verordnungen haben das Ziel, Mensch und Umwelt vor Gefahren und Risiken zu schützen, die von Chemikalien ausgehen können.
• Die Reach-Verordnung regelt den sicheren Umgang mit Industriechemikalien in Europa. • Die CLP-Verordnung ist Grundlage für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen. • Die Biozid-Verordnung schließlich regelt den Umgang mit Produkten, die gegen Schädlinge wie Insekten oder Ratten, aber auch gegen Bakterien oder Pilze eingesetzt werden.
Sie ermöglicht gegenüber der bisher gültigen Richtlinie Zulassungsverfahren, z. B. Unionszulassungen, die für die gesamte Europäische Union gelten.
Das vereinfachte Verfahren für Biozid-Produkte mit einem günstigen Umwelt- und Gesundheitsprofil ist geändert worden, außerdem erfasst die Verordnung auch mit Bioziden behandelte Waren und vor Ort hergestellte Biozide.
Der Reach-CLP-Biozid Helpdesk ist die nationale Auskunftsstelle für Hersteller, Importeure und Anwender chemischer Stoffe, die bei der BAuA eingerichtet wurde. Ein Expertennetzwerk verschiedener Bundesbehörden unterstützt den Helpdesk, indem es spezifische Informationen zu Reach, CLP und Bioziden bereit stellt.
Der Helpdesk ist telefonisch zu erreichen unter 0231 9071-2971. Weitere Informationen stehen im Internet unter www.reach-clp-biozid-helpdesk.de.